Bundessozialgericht, Urteil vom 06.06.2014 (B 14 AS 42/13 R):
Streitigkeiten über Leistungen für Unterkunft und Heizung bilden auch nach dem 31.12.2010 einen abtrennbaren prozessualen Anspruch, soweit sie Gegenstand einer abtrennbaren Verfügung des angegriffenen Bescheids sind.