Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2014 (I ZR 209/12):
Die Frage, ob ein Gericht die Interventionswirkung der in einem Vorprozess ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei beurteilt hat, ist auch ohne Revisionsrüge von Amts wegen zu prüfen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2014 (I ZR 209/12):
Die Frage, ob ein Gericht die Interventionswirkung der in einem Vorprozess ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei beurteilt hat, ist auch ohne Revisionsrüge von Amts wegen zu prüfen.