Bundesgerichtshof, Beschluß vom 06.02.2014 (VII ZB 41/13):
Wird eine Klage auf Mängelbeseitigung abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme.
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 06.02.2014 (VII ZB 41/13):
Wird eine Klage auf Mängelbeseitigung abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme.