KammerInfo Nr. 03/2014 vom 17. März 2014:

Der Bundestag hat am 21.02.2014 das Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Ziel ist der verstärkte Kampf gegen Korruption in den Volksvertretungen aller Ebenen. Das neue Gesetz, das im Fall von Bestechung Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren androht, sieht auch eine spätere Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption vor.

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