KammerInfo Nr. 03/2014 vom 17. März 2014:

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 19.02.2013 umgesetzt werden. Darin hatten die Karlsruher Richter das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf. Dazu sollen die betroffenen Vorschriften des materiellen Adoptionsrechts und des Verfahrensrechts (EGBGB, LPartG, AdWirkG, FamFG) entsprechend angepasst werden.

Weiterführende Links:

Gesetzentwurf der Bundesregierung