Bundesgerichtshof, Beschluß vom 16.01.2014 (XII ZB 571/12):

Stellt ein Verfahrensbeteiligter in einer Familienstreitsache vor Einlegung der Beschwerde einen isolierten Verfahrenskostenhilfeantrag, beginnt die Frist zur Nachholung der versäumten Verfahrenshandlung (hier: Einlegung der Beschwerde) erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts.