Kammerinfo Nr. 23/2013:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2013 der neuen Prozeßkostenhilfe- sowie der Beratungshilfeformularverordnung nebst jeweiligen Anlagen nach Maßgabe von einigen wenigen Änderungen zugestimmt. Bei der Beratungshilfeformularverordnung soll in der Verordnung sowie im Formular das Wort „Hilfe“ jeweils durch „laufende Leistungen“ ersetzt werden. Auch die PKH-Formularverordnung soll noch einige kleinere Änderungen erfahren: es soll als vom Einkommen absetzbarer Betrag noch der Solidaritätszuschlag aufgenommen und das Formular inhaltlich etwas übersichtlicher gestaltet werden.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zu den Referentenentwürfen Kritik geäußert und einige Änderungen vorgeschlagen, die teilweise berücksichtigt wurden. So hatte die BRAK u.a. kritisiert, daß das PKH-Formular mit geplanten fünf Seiten zu lang sei. Das BMJ hat das Formular nunmehr auf vier Seiten beschränkt. Zudem wurde in dem Hinweisblatt auf Anraten der BRAK die Klarstellung aufgenommen, daß eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch dadurch eintreten kann, daß der Antragsteller etwas durch den Rechtsstreit erlangt. Im Rahmen des Entwurfs für das BerH-Formular kritisierte die BRAK, daß nach dem Bildungsabschluss gefragt wurde. Das BMJ hat dies korrigiert und fragt – wie im bisherigen Formular auch – nur nach dem Beruf und der Erwerbstätigkeit.

Das Inkrafttreten der beiden Verordnungen nebst Anlagen ist für den Tag nach der Verkündung vorgesehen.

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