Kammergericht Berlin, Beschluß vom 01.08.2013 (1 W 413/12):

Ein Urteil des Superior Court of the State of California, durch das gemäß sec. 7962 f (2) California Family Code aufgrund eines Leihmutterschaftsvertrages ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Kind und dem Bestellvater begründet wird, ist nicht gemäß § 108 Abs. 1 FamFG anzuerkennen, weil die Anerkennung zu einem Ergebnis führte, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG).

Anderes gilt, wenn der Bestellvater die Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter wirksam anerkannt hat.