Oberlandesgericht Celle, 10 UF 74/12, Beschluß vom 23.7.2013:

Eine im Rahmen des Stufenantrages zum Zugewinnausgleich ergehende Teilentscheidung, mit der ein Ehegatte zur Vermögensauskunft auf einen zwischen den Beteiligten streitig gebliebenen Trennungszeitpunkt verpflichtet wird, ist im Hinblick auf die Gefahr widersprechender weiterer (Teil-) Entscheidungen hinsichtlich des allein durch die Auskunftsverpflichtung nicht in Rechtskraft erwachsenden Trennungszeitpunktes unzulässig, soweit sie nicht mit einer Zwischenfeststellung zum Trennungszeitpunkt verbunden wird.