Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013, (2 StR 113/13):

Der Angeklagte ist nicht hinreichend verteidigt, wenn bei kurzfristiger Erkrankung des Pflichtverteidigers ein anderer Verteidiger für einen Tag der Hauptverhandlung bestellt wird, um die Vernehmung eines Zeugen zu ermöglichen, ohne daß der Ersatzverteidiger sich in die Sache einarbeiten konnte.