BGH: Berufungszurückweisung und Widerklage

Von |2016-10-17T19:04:49+00:00Dezember 1st, 2013|Allgemein|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2013 (III ZR 403/12): Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.