Bundesgerichtshof, IX ZR 322/12, Urteil vom 19.9.2013:

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungs-angelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.