Bundesgerichtshof, Beschluß vom 27. Juni 2013 (XII ZB 91/13)

Die Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt hat nicht zur Voraussetzung, dass die Unterhaltsbelastung für den Aus-gleichspflichtigen ohne die Anpassung eine unzumutbare Härte darstellt.