Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.06.2013 (III R 63/11):

Das Finanzgericht muß grundsätzlich eine eigene Entscheidung darüber treffen, ob für ein Kind ein Anspruch auf Gewährung dem Kindergeld vergleichbarer Leistungen nach ausländischem Recht besteht. Dabei muß es das maßgebende ausländische Recht von Amts wegen ermitteln und feststellen.