Mit dem Bundesgerichtshof, Beschluß vom 06. Februar 2013 (I ZB 79/11), kann eine Anschlußbeschwerde auch nach Vorlage der Beschwerde an das Beschwerdegericht beim erstinstanzlichen Gericht eingelegt werden.
BGH: Anschlußbeschwerde beim erstinstanzlichen Gericht
Von Karin Schaub|2016-10-17T19:05:09+00:00August 21st, 2013|Allgemein|Kommentare deaktiviert für BGH: Anschlußbeschwerde beim erstinstanzlichen Gericht
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Rechtsanwältin und Fachanwältin Karin Schaub
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