Eine Krankenkasse kann ein Krankenhaus im Wege der Stufenklage auf Übermittlung von Behandlungsdaten an den Medizinischen Dienst zur Abrechnungsprüfung und auf Erstattung überzahlter Vergütung in unbezifferter Höhe verklagen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2012 (B 1 KR 24/11 R)