KammerInfo Nr. 12/2013 vom 03. Juli 2013:
Der Bundestag hat am 03.07.2013 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses für einen Kompromiss beim Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zugestimmt. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf das Gerichtskostengesetz, beim Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bleibt es bei der Mitte Mai vom Bundestag beschlossenen Fassung. Auch das Gesetz zum PKH-/Beratungshilferecht bleibt unverändert.
Das neue Gesetz soll am 1. des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Voraussichtlich wird der Bundesrat in der nächsten Woche entscheiden, so dass die Neuregelung bereits zum 1. August in Kraft treten könnte.
Weiterführende Links:
- Gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV (Nr. 14, Juni 2013)
- Vorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 17/14120)
- Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BR-Drucks. 381/13 (B))
- Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BR-Drucks. 382/13 (B))
- Gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV (Nr. 7, Mai 2013)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Kostenrecht (BT-Drucks. 17/13537)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht (BT-Drucks. 17/13538)
- Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG, (BT-Drucks. 17/11471 (neu))
- Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drucks. 17/11472)