KammerInfo Nr. 12/2013 vom 03.07.2013:

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 das vom Bundestag am 25.04.2013 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters passieren lassen. Das Gesetz sieht vor, dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind und ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes einzuräumen, wenn dies dem Kindeswohl dient bzw. nicht widerspricht und er ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat. Im Rahmen dieses Verfahrens kann auch die Frage der leiblichen Vaterschaft geklärt werden, wenn diese nicht feststeht.

Nach der noch geltenden Regelung des § 1685 Abs. 2 BGB steht dem leiblichen Vater, der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist und auch die Vaterschaft nicht anerkannt hat, ein Umgangsrecht nur zu, wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist.

Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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