Die neuen Enthüllungen über systematische und massive Datensammlungen durch nationale Regierungen zwecks geheimer Überwachung führen in aller Deutlichkeit die Gefährdung der bürgerlichen Privatsphäre vor Augen. Damit untrennbar verbunden ist jedoch auch eine schwere Bedrohung eines – im Rechtsstaat elementaren – anwaltlichen Grundwertes: des Berufsgeheimnisses. Kaum ein Rechtsanwalt kann sich heute dem Einsatz moderner Technologien bei der Kommunikation mit seinen Mandanten entziehen – dies gilt in zunehmendem Maße (und staatlich gefördert) auch für Gerichte, Kollegen und öffentlichen Verwaltungen. Werden solche Kommunikationskanäle zum direkten Ziel systematischer Überwachung durch staatliche Behörden, wird die anwaltlich garantierte Vertraulichkeit für die betroffenen Bürger zur leeren Hülse. Entsprechend bestürzt zeigt sich der Europäische Rat der Anwaltschaften (CCBE) in einer am 1. Juli 2013 veröffentlichten Erklärung. Auch das Europäische Parlament hat bereits reagiert und einen (bislang nur auf Englisch vorliegenden) Entschließungsantrag zu den verschiedenen Geheimdienstprogrammen (PRISM, TEMPORA) diskutiert. Heute, am 4. Juli 2013 (dem Unabhängigkeitstag der USA), will das Plenum über diesen abstimmen.