Angesichts der katastrophalen Überflutungen vor allem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern bei denen erneut zahlreiche Anwaltskanzleien beschädigt oder teilweise zerstört worden sind, haben BRAK und DAV beschlossen, Gelder, die im Rahmen der Hochwasserhilfe 2002 gesammelt und damals nicht verwendet wurden, zur Unterstützung betroffener Kanzleien bereitzustellen.
Wie bereits vor 11 Jahren wird auch jetzt ein Gremium gebildet, das aus Vertretern des Deutschen Anwaltvereins, des Leipziger Anwaltvereins, der Rechtsanwaltskammer Sachsen und der Bundesrechtsanwaltskammer besteht. Dieses Gremium gibt nach Prüfung der gemeldeten Schadenfälle gegenüber der Hülfskasse, die den Fond verwaltet, eine Empfehlung ab, ob im konkreten Fall Zuschüsse zur Schadenregulierung zu gewähren sind. Anträge auf Unterstützung sind bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen.
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