Wir freuen uns bekannt geben zu können, daß Frau Rechtsanwältin Karin Schaub mit Beschluß des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 14.05.2013 die Berechtigung zuerkannt bekommen hat, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwältin die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.