KammerInfo RAK Hamm Ausgabe Nr. 08/2013, vom 07. Mai 2013:

„Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit der Neuregelung des Sorgerechts soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder erleichtert werden. Der Vater kann die Mitsorge künftig auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Er kann sich mit seinem Antrag auf Mitsorge an das Familiengericht wenden. Äußert sich die Mutter zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die erkennbar nicht mit dem Kindeswohl in Zusammenhang stehen, und sind dem Gericht auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt, soll die Mitsorge in einem vereinfachten Verfahren – ohne Anhörung des Jugendamtes – übertragen werden. Die gemeinsame Sorge ist nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht. Das Gesetz wird am 19.05.2013 in Kraft treten.

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