Der Bundestag hat am 26.04.2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht ehelichen Vaters verabschiedet. Künftig soll es danach für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf ankommen, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend soll vielmehr sein, ob der leibliche Vater nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. Zudem wird dem leiblichen Vater bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Die BRAK hatte zum Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Sie begrüßt darin den Gesetzentwurf grundsätzlich, schlägt jedoch einige Änderungen vor. So soll in dem Gesetz nicht nur ein Umgangsrecht sondern auch eine Umgangspflicht des Vaters statuiert werden. Auch wenn der biologische Vater mangels rechtlicher Elternschaft nicht die Pflichten eines Vaters habe und er dem Kind gegenüber in keiner vergleichbaren Verantwortung stehe, sollte gleichwohl für ihn, um sein Bewusstsein dafür zu stärken, im Gesetz verankert sein, dass der Umgang mit einem und die Verantwortung für ein Kind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringe, heißt es in der Stellungnahme der BRAK.

Zu diesem Thema auuch die BMJ-Pressemitteilung:

Am 25. April 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beschlossen. Mit dem neuen Umgangsrecht sollen Entscheidungen des EGMR umgesetzt werden. Der leibliche Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt, und der zu seinem Kind noch keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, soll unter bestimmten Bedingungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz nun noch vom Bundesrat beschlossen und dann verkündet werden.

Zum EGMR-Urteil s.a. Newsletter Nr. 10/2011, EGMR-Urteil vom 15.9.2011, Pressemitteilung des Kanzlers des EGMR.

Weiterführende Links:

Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (BT-Drucks. 17/12163)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/13269)
Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf (Stlln.-Nr. 40/2012, Juli 2012)

[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]