BGH: Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis

Von |2016-10-17T19:05:39+00:00März 1st, 2013|Mietrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 68/12 -, Pressemitteilung 10/13 Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich am 23.01.2013 in einer Entscheidung mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem – mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen – Mietverhältnis. Der Vater der Beklagten war Mieter einer Wohnung in Nürnberg. [...]