BGH: Begrenzung des Zugewinnausgleichs auf vorhandenes Vermögen?
Der Bundesgerichtshof erläuterte in seinem Urteil vom 04.07.2012 (XII ZR 80/10), daß durch die Neuregelung des § 1384 BGB der Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorverlegt worden sei. Eine einschränkende Auslegung des § 1384 BGB dahin, daß bei einem vom Ausgleichspflichtigen nicht zu verantwortenden Vermögensverlust die Begrenzung [...]