BVerfG: Zur Haftung bei mißbräuchlicher Internetnutzung
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 21.03.2012 (1 BvR 2365/11) haftet nicht zwangsläufig derjenige, der seinen Internetzugang einem Dritten zur Verfügung stellt, für dessen mißbräuchliche Nutzung. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 22. Juli 2011 (6 U 208/10) gegen einen Beklagten auf, weil über seinen Internetzugang vom 20jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin in [...]