Das Oberlandesgericht Hamm lehnte in seinem Urteil vom 26.09.2002 (27 U 67/02) eine vertragliche und gesetzliche Haftung eines Kursleiters wegen des Fehlens einer haftungsbegründenden Pflichtverletzung ab, obwohl das Üben eines Überkopf-Wurfes in einem Kampfsport-Anfängerkurs (Shaolin-Kempo) im Regelfall zwar nicht angezeigt sei, dem Kursleiter aber keine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, wenn ein Anfänger, der sich bei einem solchen Wurf verletze, bereits eine ausreichende Fallschulung absolviert habe.
OLG Hamm: Sportunfall Kampfsport Shaolin-Kempo Über-Kopf-Wurf Anfängerkurs
Über den Autor: Karin Schaub
Rechtsanwältin und Fachanwältin Karin Schaub
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