In dem Urteil des Amtsgericht Oberhausen vom 04.06.2007 (37 C 968/06) hatte sich das Gericht mit der Frage zu befassen, ob der dringende ärztliche Rat aufgrund von Bandscheibenveränderungen von einem Fitneßtraining zukünftig Abstand zu nehmen, einen wichtigem Grund zur Kündigung darstelle oder aber das Mitglied auf ein sonstiges Angebot, z.B. Reha- oder Wellnessmaßnahmen, verwiesen werden könne.

Das Amtsgericht bejahte einen wichtigen Kündigungsgrund, da zum Kündigungszeitpunkt eine ärztlich diagnostizierte und genau bezeichnete Erkrankung vorgelegen habe, die die Ausübung des Fitnesssportes für den Beklagten dauerhaft unmöglich mache und somit ein wichtiger Kündigungsgrund gegeben sei.

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