Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluß vom 21.10.2008 (I-3 Wx 240/07):
Die rechtskräftige Verurteilung einer Mieterin auf Unterlassung von Ruhestörungen muß für eine Wohnungseigentümerin Anlaß sein, sofort, nachdrücklich und nachhaltig gegen ihre Mieterin vorzugehen, um die Beachtung der rechtskräftigen Verurteilung durchzusetzen.