Wenn Sie im Verkehrsrecht nicht verkehrt liegen wollen, sollten Sie eine Fachanwältin konsultieren!
Wir können Ihnen selbst bei einfachen Verkehrsunfallsachen, bei denen die Haftung des Unfallgegners unstreitig ist, nur dringend raten, die komplette Unfallregulierung einem Rechtsanwalt zu übertragen. Die Versicherung des Unfallgegners ist zur Erstattung der daraus entstehenden Rechtsanwaltskosten verpflichtet.
Wir verweisen dazu auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 01.12.2014 (22 U 171/13):
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten oder einen Verkehrsunfall erlitten. Vielleicht steht auch der Entzug der Fahrerlaubnis im Raume. Oder der gekaufte Pkw weist erhebliche Mängel auf.
Wir sind für Sie da!
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„Recht findet sich.“ (Sprichwort)
Was uns auszeichnet:
Wir bieten eine tiefgreifende Kompetenz!
Wir bloggen in den Rechtsgebieten, in denen wir tätig sind, regelmäßig über neue Entscheidungen und kennen daher die aktuelle Rechtsprechung und deren Entwicklungstendenzen.
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