LAG SchleswigHolstein: Außerordentliche Kündigung – Beleidigung eines Geschäftsführers – Fehlen einer Entschuldigung

Von |2017-10-27T06:59:56+00:00Oktober 27th, 2017|Arbeitsrecht|

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 (3 Sa 244/16): Die Bezeichnung der Geschäftsführer als "soziale Arschlöcher" kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.