OLG Hamm: Einbruchsdiebstahl, Einbruchsspuren, äußeres Bild, Mindestbeweis

Von |2017-10-03T12:26:31+00:00Oktober 3rd, 2017|Versicherungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.05.2017 (6 U 30/17): Der Versicherungsnehmer kann den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen eines Einbruchsdiebstahls auch dadurch führen, dass er Indizien darlegt und beweist, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglich-keiten als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass sich nach dem Gesamtbild auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehensweise folgern lässt. [...]