LAG Mecklenburg-Vorpommern: Befristung wegen eines vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs – Projektbefristung
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.03.2017 (5 Sa 82/16): Ein vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG ergibt sich nicht allein daraus, dass eine dauerhaft an der Hochschule wahrgenommene Aufgabe (Betreuung von Promovenden) zeitweise in eine zentrale Organisationseinheit (Graduate School) überführt wird und anschließend wieder [...]