BGH: Bauliche Maßnahmen am Sondereigentum mit Auswirkung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes

Von |2017-06-27T06:40:32+00:00Juni 27th, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2016 (V ZR 49/16): WEG § 14 Nr. 1 a) Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert. b) Diese Feststellung erfordert einen Vorher-Nachher-Vergleich, bei dem in [...]