BGH: Stimmrechtsausschluß bei Beschlußfassung über einen Vertrag mit einer Gesellschaft

Von |2017-06-26T14:03:12+00:00Juni 26th, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2017 (V ZR 138/16): WEG § 25 Abs. 5 Alt. 1 Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. [...]