LG Frankfurt a.M.: Ein einzelner Eigentümer kann Verwalter nicht auf Beschlussdurchführung verklagen

Von |2017-06-22T15:25:24+00:00Juni 22nd, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Landgericht Frankfurt a. M., Beschluß vom 15.02.2017 (2-13 S 128/16): Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.