LG Frankfurt a.M.: Ein einzelner Eigentümer kann Verwalter nicht auf Beschlussdurchführung verklagen
Landgericht Frankfurt a. M., Beschluß vom 15.02.2017 (2-13 S 128/16): Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.