BGH: Barunterhalt bei Wechselmodell

Von |2017-06-03T10:41:16+00:00Juni 3rd, 2017|Familienrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 11.01.2017 (XII ZB 565/15): BGB §§ 1606 Abs. 3, 1610, 1612, 1612 b Abs. 1 BGB a) Im Fall des Wechselmodells haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (im [...]