BGH: Konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit bei Räumungsvollstreckung

Von |2017-03-25T12:38:20+00:00März 25th, 2017|Mietrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 13.10.2016 (V ZB 138/15): ZPO § 765a Eine bei der Abwägung nach § 765a ZPO zu berücksichtigende mit den guten Sitten unvereinbare Härte liegt auch vor, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für sein Leben [...]