OLG Hamm: Auskunftsrecht der Eltern gegenüber dem Vormund

Von |2017-03-22T07:40:06+00:00März 22nd, 2017|Familienrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 01.08.2016 (4 UF 99/16): Auskunftsrecht der Kindeseltern gegenüber Ergänzungspfleger bzw. Einrichtung 1. Den Kindeseltern steht in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB ein Auskunftsrecht gegenüber dem bestellten Ergänzungspfleger bzw. Vormund, nicht aber gegenüber der insoweit personenverschiede-nen Obhutsperson oder Einrichtung, zu. 2. Die Auskunftsverpflichtung kann auch Angaben dazu umfassen, mit welchen [...]