OLG Hamm: Auskunftsrecht der Eltern gegenüber dem Vormund
Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 01.08.2016 (4 UF 99/16): Auskunftsrecht der Kindeseltern gegenüber Ergänzungspfleger bzw. Einrichtung 1. Den Kindeseltern steht in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB ein Auskunftsrecht gegenüber dem bestellten Ergänzungspfleger bzw. Vormund, nicht aber gegenüber der insoweit personenverschiede-nen Obhutsperson oder Einrichtung, zu. 2. Die Auskunftsverpflichtung kann auch Angaben dazu umfassen, mit welchen [...]