AG München: Zweckbestimmungswidrige Nutzung des Ladens als Vereinsheim

Von |2017-03-18T11:45:20+00:00März 18th, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2016 (482 C 18351/15), Pressemitteilung 88/16: Samba statt Shopping Sieht die Teilungserklärung als Nutzungsart „Laden“ vor, ist es dem Eigentümer in der Regel untersagt, die Räume als Vereinsheim zu nutzen. Ein eingetragener Verein hat im Jahr 2013 in einem Mehrfamilienhaus in der Karlstraße in München Räume im Erdgeschoss gekauft. Die [...]