BGH: Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juli 2016 (V ZR 261/15): WEG § 24 Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung.