BGH: Verbaler Streit in der WEG – WEG-Verfahren oder Zivilsache?

Von |2017-03-09T07:40:36+00:00März 9th, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 17.11.2016 (V ZB 73/16): WEG § 43 Nr. 1 Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Wohnungseigentümerversammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit [...]