OLG Stuttgart: Gemeinsame elterliche Sorge kann Kindeswohl widersprechen

Von |2017-03-03T07:51:35+00:00März 3rd, 2017|Familienrecht|

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluß vom 24.8.2016 (17 UF 40/16): Sind in der Vergangenheit sämtliche Vermittlungsversuche unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe ergebnislos gescheitert, kann eine gemeinsame elterliche Sorge von Eltern, denen es an jeglicher Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit fehlt, nicht mit der Begründung aufrechterhalten werden, dass eine Pflicht der Eltern zur Konsensfindung besteht, da dies dem Kindeswohl nicht [...]