BGH: Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 09.03.2016 (XII ZB 693/14), Pressemitteilung 54/16: Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB* bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 BGB** zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen ist. Der im [...]