BVerfG: Kein Anspruch auf Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater

Von |2017-02-16T07:54:06+00:00Februar 16th, 2017|Familienrecht|

Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18/2016 vom 19. April 2016, Urteil vom 19. April 2016, (1 BvR 3309/13): Mit am 19.04.2016 verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der [...]