OLG Hamm: Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehlern

Von |2017-01-30T10:41:22+00:00Januar 30th, 2017|Arzthaftungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2016 (I-26 U 37/14): Wird auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Zurechnungszusammenhang kann dann unterbrochen sein, wenn der zweitbehandelnde Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzt (besonders grober Behandlungsfehler). Die [...]