OLG Hamm: Zur Frage, ob und inwieweit die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen nach § 16 a EnEV als wesentliche Informationen im Sinne des § 5 a Abs. 2 UWG anzusehen sind
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.08.2016 (4 U 137/15), PM vom 11.10.2016: Wettbewerbswidrig handelt, wer als Verkäufer, Vermieter oder Verpächter zu einer Immobilie mit Energieausweis eine Immobilienanzeige ohne die gemäß § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) erforderlichen Pflichtangaben veröffentlicht. Aber auch Maklern kann zu untersagen sein, Anzeigen für Mietwohnungen ohne die Angaben zur Art des Energieausweises und [...]