OLG Hamm: Beratungshilfe im Familienrecht – Mehrheit der Angelegenheiten
Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 08.04.2016 (25 W 295/15): Ausgehend von den im Rahmen der Gewährung der Beratung zu berücksichtigenden jeweiligen Lebenssachverhalten, deren Abgrenzbarkeit untereinander und den jeweils angesprochenen Tätigkeitsfeldern des Anwalts wird dürfte es im Regelfall angemessen sein, zwischen folgenden, bis zu sechs verschiedenen beratungshilferechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe [...]