BGH: Rechtsmitteleinlegung mit „falscher“ Faxnummer der Justizkasse
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 01.06.2016 (XII ZB 382/15): a) Wird eine an das Rechtsmittelgericht adressierte Rechtsmittelschrift versehentlich an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse gefaxt, befindet sich diese Rechtsmittelschrift auch dann nicht in der Verfügungsgewalt des Gerichts, wenn die Justizkasse eine Organisationseinheit des Rechtsmittelgerichts bildet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch Verwaltungsvorschriften bestimmt [...]