OVG Münster: Mobile Halteverbotsschilder Kosten einer Abschleppmaßnahme Vorlauffrist Verhältnismäßigkeit

Von |2016-12-03T10:47:37+00:00Dezember 3rd, 2016|Verkehrsrecht|

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.09.2016 (5 A 470/14): VwVG NRW § 77 Abs. 1; VO VwVG NRW § 15 Abs. 1; VO VwVG NRW § 20 Abs. 2   Der Umstand, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs aufgestellt worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit der Belastung des Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten für [...]