OVG Münster: Mobile Halteverbotsschilder Kosten einer Abschleppmaßnahme Vorlauffrist Verhältnismäßigkeit
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.09.2016 (5 A 470/14): VwVG NRW § 77 Abs. 1; VO VwVG NRW § 15 Abs. 1; VO VwVG NRW § 20 Abs. 2 Der Umstand, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs aufgestellt worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit der Belastung des Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten für [...]